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Prüfziffernberechnung
Bei der Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren müssen Sie bei der Eingabe der Behördlichen Nummer (Erzeuger-, Beförderer- oder Entsorgernummer), der Nachweisnummer (EN-Nr. bzw. SN-Nr.) oder der Freistellungsnummer (Frei-Nr.) jeweils die passende Prüfziffer im Web-Portal eingeben. Mit Hilfe der Prüfziffer möchte man Fehleingaben im elektronischen Verfahren verringern. Zum Berechnen dieser Prüfziffern können Sie hier in den jeweiligen Feldern die entsprechende Nummer eingeben und über die Schaltfläche "Prüfziffer berechnen" sich die zugehörige Prüfziffer anzeigen lassen.
Behördliche Nummer
genau (9stellig)
Prüfziffer
Nachweisnummer
genau (12stellig)
Prüfziffer
Freistellungsnummer
genau (12stellig)
Prüfziffer
Begleitscheinnummer
genau (14stellig)
Prüfziffer
Übernahmescheinnummer
genau (14stellig)
Prüfziffer